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jurisdiktion.de
Der Rechtsbegriff Jurisdiktion (auch: Judikative, zu lat.: iudicare, 'Recht sprechen') bezeichnet laut Wikipedia.org die richterliche Gewalt im Staat, ausgehend von der klassischen dreigliedrigen Gewaltenteilung in Legislative (Parlament als gesetzgebende Gewalt), Exekutive (Regierung und Verwaltung als vollziehende Gewalt) und rechtsprechender Gewalt.
In Rechtsstaaten wird die Judikative durch unabhängige Richter ausgeübt. Die Rechtsprechung ist an Gesetz und Recht gebunden. Die Unabhängigkeit der Justiz ist teilweise positivrechtlich verankert (so zum Beispiel für die schweizerische Militärjustiz in dem Artikel 1 des Militärstrafprozesses).
rechtsgelehrter.de
Ein Rechtsgelehrter steht laut Wikipedia unter anderem für einen anerkannten Rechtswissenschaftler, ebenso wie für wissenschaftlich publizierende Juristen.
