In größeren Unternehmen und Unternehmensgruppen treten häufig datenschutzrechtliche Spezialfragen auf, die der betriebliche DSB z. B. aus Zeitgründen oder Gründen der prüferischen Unabhängigkeit nicht beantworten soll. In solchen Fällen werden bei Produktentwicklungen oder Projekten neben Gutachten viele spezielle Rechtslösungen beauftragt.
Gerade kleine und mittelständische Unternehmen stehen vor der Herausforderung, rechtliche Vorgaben effizient umzusetzen und den existentiell wichtigen Schutz von Unternehmenswerten konsequent aufrecht zu erhalten. Viele Kunden der IM&D Kanzlei Weller sind solche risikobewussten KUM. Als Syndikusanwalt und Datenschutzbeauftragter verschiedener Lösungsanbieter der Sparkassen-Finanzgruppe kennt Herr Rechsanwalt Jochen Weller aber auch die tägliche Compliance-Praxis großer Konzerne und die Spezifika der Finanzbranche. Zu den Kunden von Herrn Weller zählen außerdem Ärzte, Psychotherapeuten, Entwickler der IT-Branche und Vereine.
Lassen Sie sich von den Bußgeldobergrenzen der Datenschutz-Grundverordnung nicht einschüchtern. Bei richtiger Beratung und Umsetzung werden Ihnen selbstverständlich keine Sanktionen in Millionenhöhe blühen.
Viele Vereine sind ihrerseits in größere Vereinsstrukturen eingebunden, die sich z. B. in Regionalverbände und Dachverbände gliedern. Hier werden oftmals datenschutzrechtliche Lösungen für alle angebundenen örtlichen Vereine gesucht. Das reicht von der Erstellung rechtssicherer Formulare, über das Anbieten von Arbeitshilfen, bis zur Ausarbeitung von Handreichungen wie beispielsweise der DHPV-Handreichung zur DSGVO
Lassen Sie sich bei Fragen des Datenschutzes professionell beraten. Etablieren Sie ein Datenschutz-Management im Sinne der DSGVO. Schulen Sie Ihre Mitarbeiter. Schützen Sie Ihr Unternehmen, Ihre Beschäftigten und Ihre Kunden. Die Kanzlei IM&D Weller hilft Ihnen hierbei.
Die Frage, wie ein Hospiz, eine Palliativstation, ein niedergelassener Arzt, ein Physiotherapeut, ein Schmerztherapeut, eine Heilpraktikerin, ein Psychologischer Psychotherapeut, eine Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin, ein Apotheker oder ein Kreditinstitut die Anforderungen des Datenschutzrechts umsetzt, sollte stets maßgeschneidert beantwortet werden. Die hier beispielhaft genannten und vergleichbare Branchen berät Herr Rechtsanwalt Weller nunmehr schon seit 2007 mit eigener Kanzlei zu Fragen des Datenschutzes und nicht erst seit 2016, 2017 oder 2018, den Jahren, wo viele Berater das Thema aufgrund der DSGVO plötzlich für sich entdeckt haben.
Die rasante technische Entwicklung wirft viele Spezialfragen auf.
Ohne Schulungen bleiben Unternehmensregeln graue Theorie.
Die Datenschutz-Grundverordnung verlangt echtes DS-Management.
Bitte beschreiben Sie Ihr Anliegen in einer kurzen E-Mail, damit auf dieser Basis das optimale weitere Vorgehen abgestimmt werden kann, wie es Ihrem ganz konkreten Bedarf entspricht.
IM&D Kanzlei Weller
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Referrer können viel über einen Internet-Nutzer verraten – selbst sensible Daten zur Gesundheit. Deshalb wird die Firefox-Version 59 den Referrer verschleiern und so den Datenschutz verbessern.
RA Jochen Weller, 19. Februar 2018
Es ist vollbracht! Die Datenschutz-Grundverordnung, die bereits im Mai 2016 in Kraft getreten ist, gilt nach Ablauf der zweijärigen Übergangsfrist nunmehr unumschränkt.