Das Erstellen eines Verfahrensverzeichnisses, respektive der Verzeichnisse über die Verarbeitungstätigen (VVT) stellt für viele Unternehmen noch immer eine große Herausforderungen dar.
Da es sich beim „VVT“ aber um eine unumgängliche Pflicht handelt, die noch dazu Basis für die Arbeit des betrieblichen Datenschutzbeauftragten ist, sollten Sie nicht zögern ein solches Verzeichnis zu erstellen. Lassen Sie sich bei Fragen zu dieser Spezialmaterie von einem Experten beraten.